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Dienstvorschriften

Feuerwehrdienstvorschrift 3 TH eingeführt


Mit dem Erlass des Thüringer Innenministeriums vom 25. 03.2008 wurde die FwDV 3TH zum 01.05.2008 für Thüringen in Kraft gesetzt. Der Erlass ist im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 17/2008, Seite 611 veröffentlicht.
Entsprechend des Beschlusses des AFKZv vom 20./21.02.2008 führt die FwDV 3 zukünftig die Bezeichnung

"Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz".

 

Eine vollständige Übersicht der Dienstvorschriften mit Downloadmöglichkeit findet sich auf der angegebenen Webseite. (Projektgruppe Feuerwehr-Dienstvorschriften vom Institut der Feuerwehr NRW).

Stand: 01.07.2008