LFKS

Inhalt

Anmeldeverfahren

Anmeldungen von Lehrgangsteilnehmern sind grundsätzlich über die für den Brand- und Katastrophenschutz zuständigen Ämter der Landkreise und kreisfreien Städte an die LFKS zu senden. Die Anmeldeformulare sind vollständig auszufüllen. Besondere Aufmerksamkeit ist dem Nachweis der geforderten Teilnahmevoraussetzungen zu widmen. Fehlt dieser Nachweis bzw. ist er nicht ausreichend erbracht, fällt die Anmeldung in der Vorauswahl heraus.
Einberufungen werden von der LFKS grundsätzlich nur über den Behördenkurier an die zuständigen Behörden versandt.

Die Einberufungen werden nach folgenden Kriterien vorgenommen:
1. Es erfolgt die Auswahl der Lehrgangsteilnehmer nach den Lehrgangsvoraussetzungen.
2. Aus den verbleibenden Lehrgangsteilnehmern werden den anmeldenden Behörden im Rahmen der vorhandenen Kapazität soviele Plätze gewährt, dass eine gerechte Aufteilung auf alle Landkreise/ kreisfreien Städte erfolgt.
3. Wenn die angemeldete Teilnehmerzahl die Kapazität des Lehrganges übersteigt, senden wir den Kreis- und Stadtverwaltungen die für sie vorgesehenen Einberufungen "blanko", dass heisst ohne Namen, zu. Damit haben sie die Möglichkeit, nach eigenen Dringlichkeitsgesichtspunkten zu entscheiden. Wenden Sie sich mit Rückfragen deshalb stets zuerst an ihre zuständige Verwaltung.