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Anmeldungen von Lehrgangsteilnehmern sind grundsätzlich über die für den Brand- und Katastrophenschutz zuständigen Ämter der Landkreise und kreisfreien Städte an die LFKS zu senden. Die Anmeldeformulare sind vollständig auszufüllen. Besondere Aufmerksamkeit ist dem Nachweis der geforderten Teilnahmevoraussetzungen zu widmen. Fehlt dieser Nachweis bzw. ist er nicht ausreichend erbracht, fällt die Anmeldung in der Vorauswahl heraus. Einberufungen werden von der LFKS grundsätzlich nur über den Behördenkurier an die zuständigen Behörden versandt. Die Einberufungen werden nach folgenden Kriterien vorgenommen: |
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Operativ-taktische Führung 1 Dateiformat: doc Dateigröße: 54 KB |